Anwaltskanzlei für Familienrecht, Sozialrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht.
Die Kanzlei Hofmann-Wilhelm besteht seit 2012 und wird von Frau Rechtsanwältin Sabrina Hofmann-Wilhelm geführt.
Frau Hofmann-Wilhelm ist Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind daher alle Belange rund um das Familien- und Sozialrecht.
Angefangen von der Beratung zu bzw. der Erstellung von Eheverträgen bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen bis hin zur Vertretung in Scheidungsangelegenheiten einschließlich sämtlicher Scheidungsfolgesachen (wie z.B. das Sorge- und Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzungen) werden alle in diesem Kontext auftretenden Fragen und Probleme umfassend von Frau Rechtsanwältin Hofmann-Wilhelm bearbeitet.
Im Sozialrecht berät und vertritt sie Mandanten in allen Fragen im Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht, im Rentenrecht (Altersrente, Erwerbsminderungsrente), im Sozialhilferecht (ALG I, ALG II, SGB XII), im Ausbildungsförderungsrecht (BAföG, BAB).
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Rechtsanwältin Hofmann-Wilhelm sind das Arbeitsrecht, das Verkehrs(unfall)recht und das Erbrecht.